Nutzungshinweise & Haftungsschutz
Diese Richtlinien sind verbindlicher Bestandteil des Servicevertrags. Sie dienen dem Schutz Ihrer Räumlichkeiten und der Sicherheit aller Personen.
Bestimmungsgemäße Nutzung
- Einsatzzweck: Die Matten sind ausschließlich als liegender Bodenbelag zur Schmutzaufnahme und Rutschprävention in Innenräumen konzipiert.
- Untergrund-Check: Der Boden muss vor dem Auslegen absolut trocken und frei von Rückständen (Öle, Reinigungsmittel) sein.
- Positionierung: Die Matte muss plan aufliegen. Falten oder aufgerollte Ecken sind sofort zu glätten, um Stolperfallen zu vermeiden.
Was strikt untersagt ist
- Kein Spielzeug: Die Nutzung als Spielgerät, Sportunterlage oder zum Einrollen von Personen (insbesondere Kindern) ist strengstens verboten.
- Keine Eigenwäsche: Das Waschen in Haushaltsmaschinen oder die Verwendung von Bleichmitteln zerstört die Faserstruktur und die Haftung.
- Keine Chemikalien: Das Aufbringen von Desinfektionssprays oder Duftstoffen auf die Matte kann den Gummirücken chemisch verändern.
Sonderregelung für Kitas und Bildungseinrichtungen
In Einrichtungen mit Kindern liegt die Verkehrssicherungspflicht sowie die Aufsichtspflicht zur Vermeidung zweckfremder Nutzung vollumfänglich beim Betreiber der Räumlichkeiten.
GREENMAT Industriematten sind technische Arbeitsmittel und entsprechen nicht den Sicherheitsnormen für Kinderspielzeug (DIN EN 71). Bei missbräuchlicher Nutzung (z.B. Einrollen) besteht ein erhöhtes Hygiene- und Erstickungsrisiko. GREENMAT Service übernimmt keine Haftung für Unfälle, die durch mangelnde Aufsicht entstehen.
Haftungsausschluss für Bodenbeläge
1. Dokumentation von Vorschäden: GREENMAT Service haftet nicht für Kratzer, Risse, Verfärbungen oder Abnutzungen, die bereits vor der ersten Auslegung unserer Matten bestanden haben. Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand des Bodens vor Servicebeginn eigenständig zu prüfen und ggf. zu dokumentieren.
2. Materialverträglichkeit (Weichmacher): Bei bestimmten Bodenbelägen (insbesondere altes PVC, unbehandeltes Linoleum oder offenporiger Naturstein) kann es zu chemischen Wechselwirkungen mit dem Gummirücken kommen. Die Prüfung der Eignung des Untergrunds für Gummimatten obliegt dem Kunden.
3. Feuchtigkeitsschäden: Für Schäden, die durch eingeschlossene Feuchtigkeit unter der Matte entstehen (z.B. Stockflecken bei Holz oder Naturstein), wird keine Haftung übernommen, sofern der Kunde nicht für eine regelmäßige Belüftung oder Trocknung des Untergrunds sorgt.
Rechtliche Fragen oder Notfälle?
Unser Team steht Ihnen für eine fachgerechte Beratung zur Platzierung und Sicherheit jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unkompliziert.