Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 16. März 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge (Miete, Service, Kauf) zwischen GreenMat (Inh. Oleg Ielizariev, nachfolgend "GreenMat") und seinen Vertragspartnern (Kunden).
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsort
(1) Mietservice (Standard): GreenMat stellt dem Kunden professionelle Schmutzfangmatten mietweise zur Verfügung und tauscht diese im vereinbarten Rhythmus gegen gereinigte Matten aus.
(2) Service für Kundeneigentum (Logo-Matten): Bei Matten, die im Eigentum des Kunden stehen (z.B. Logo-Matten), erbringt GreenMat eine reine Wasch- und Austauschdienstleistung. GreenMat behandelt diese Matten mit fachgerechter Sorgfalt.
(3) Haftungsausschluss bei Flecken (WICHTIG): GreenMat führt eine professionelle Industriewäsche durch. GreenMat übernimmt jedoch keine Garantie für die vollständige Entfernung von hartnäckigen Verschmutzungen (z.B. Öle, Fette, Farben, Lacke, Klebstoffe, Kaugummi oder Bleichmittel), die die Faserstruktur bereits geschädigt haben oder chemisch nicht lösbar sind. Ein solcher verbleibender "Restschmutz" oder optische Beeinträchtigungen berechtigen nicht zur Minderung des Servicepreises oder zu Schadensersatzansprüchen.
(4) Abweichender Leistungsort: Der Vertragspartner kann bestimmen, dass die Leistung an einem anderen Ort erbracht wird. In diesem Fall bleibt der Vertragspartner (Unterzeichner) der alleinige Schuldner der Vergütung.
§ 2a Sonderleistungen (Notfall-Service)
(1) Auf Wunsch des Kunden kann ein zusätzlicher Austausch der Matten außerhalb des vereinbarten Service-Intervalls erfolgen.
(2) Der erste Notfall-Service innerhalb eines Vertragsjahres ist für den Kunden kostenlos.
(3) Für jeden weiteren Notfall-Service innerhalb desselben Vertragsjahres wird eine Anfahrtspauschale von 25,00 € netto berechnet.
§ 2b Sonderregelungen für "Flex-Pass" (Guthaben)
(1) Kein Abo: Der Erwerb von Guthaben-Paketen ("Flex-Pass") begründet kein Dauerschuldverhältnis. Es ist ein Kaufvertrag. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, der Vertrag gilt mit Zahlung der Rechnung als geschlossen.
(2) Laufzeit & Verfall: Die erworbenen Credits sind an eine feste Laufzeit gebunden, um die regelmäßige Pflege zu gewährleisten:
- Paket "Basis" (3 Credits): Gültig für 3 Monate ab Rechnungsdatum.
- Paket "Saison" (6 Credits): Gültig für 6 Monate ab Rechnungsdatum.
- Paket "Profi" (12 Credits): Gültig für 13 Monate ab Rechnungsdatum (inkl. Bonus-Monat).
(3) Haftung (Eigentumsmatten): GreenMat haftet nicht für Schäden an Kundenmatten, die durch altersbedingte Materialermüdung (z.B. brüchiges Gummi) oder chemische Vorbelastung während des ordnungsgemäßen Waschvorgangs entstehen.
(4) Kaution bei Mietmatten (Option B): Wird dem Kunden eine Matte mietweise überlassen (ohne Abo-Vertrag), wird eine einmalige Kaution (Pfand) erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Mattengröße (z.B. 30,00 € für Standard, 50,00 € für Grand). Die Kaution wird bei Beendigung des Service und Rückgabe der unbeschädigten Matte in voller Höhe erstattet.
§ 2c Sonderregelungen für Aktionscodes & Gutscheine
(1) Gültigkeit: Aktionscodes (z.B. von VIP-Partnerkarten) sind ausschließlich für Neukunden bei ihrer Erstbuchung gültig. Pro Unternehmen kann nur ein Aktionscode eingelöst werden.
(2) Bonus "1. Monat gratis (Abo)": Dieser Bonus wird nur bei Abschluss eines "Business"-Servicevertrags mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten gewährt. Der erste Monat ist von der Zahlung befreit, die Vertragslaufzeit beginnt dennoch mit dem ersten Servicetag.
(3) Bonus "+2 GRATIS-Wechsel (Flex-Pass)": Dieser Bonus wird nur beim Kauf eines "Saison" (6 Wechsel) oder "Profi" (12+1 Wechsel) Flex-Pass gewährt. Die zwei zusätzlichen Wechsel werden dem Guthaben des Kunden nach Zahlungseingang gutgeschrieben und unterliegen derselben Gültigkeitsdauer wie das gekaufte Paket.
(4) Keine Barauszahlung: Eine Kombination verschiedener Aktionen oder eine Barauszahlung des Bonuswertes ist ausgeschlossen.
§ 3 Vertragslaufzeit, Testphasen & Kündigung
(1) Paket "Flexibel": Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
(2) Paket "Business" & Logo-Service: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
(3) Testphasen: Eine vereinbarte kostenlose Testphase (z.B. 7 Tage) kann jederzeit fristlos beendet werden. Erfolgt keine Absage, geht das Verhältnis automatisch in den regulären Tarif über.
§ 3a Sonderregelungen (Betriebsurlaub, Servicepause)
(1) Betriebsurlaub (GreenMat): GreenMat darf bis zu 3 Wochen pro Jahr Betriebsurlaub machen (Ankündigung 4 Wochen vorab). Der physische Tausch pausiert, die Gebühr läuft weiter. Ausgleich: Gutschrift von 20 TreuePunkten pro Woche.
(2) Servicepause (Kunde): Der Kunde kann bis zu 8 Wochen pausieren. Die Gebühr läuft weiter (da die Matte mietweise beim Kunden verbleibt). Ausgleich: 10 TreuePunkte pro Woche.
(3) Feiertage: Fällt ein Termin auf einen Feiertag, verschiebt sich der Service automatisch auf den nächsten Werktag/Tourentag ohne Mehrkosten.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
(1) Zahlungsmethoden: Die Zahlung erfolgt je nach Vereinbarung per SEPA-Lastschrift, Rechnung oder Barzahlung gegen Quittung. Die Zahlung ist grundsätzlich im Voraus (zum Monats-, Quartals- oder Jahresbeginn) fällig.
(2) Verzug: Bei Barzahlung ist der Betrag bei Lieferung fällig. Zahlt der Kunde nicht, ist GreenMat berechtigt, die frische Matte sofort wieder mitzunehmen.
(3) Eigentumsvorbehalt (Kauf): Werden Matten an den Kunden verkauft (z.B. Logo-Matten), bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GreenMat.
(4) Umsatzsteuer: Es gilt die jeweils gesetzliche Regelung (derzeit Kleinunternehmerregelung §19 UStG oder Regelbesteuerung, je nach Rechnungsausweis).
§ 5 Pflichten des Kunden & Haftung
(1) Zugang: Der Kunde muss sicherstellen, dass die Matte zum Servicetermin zugänglich ist (keine verschlossenen Türen). Ist der Zugang nicht möglich, gilt die Anfahrt als erfolgt und wird berechnet.
(2) Haftung für Mietmatten: Die Standard-Mietmatten bleiben Eigentum von GreenMat. Der Kunde haftet bei Verlust (Diebstahl) oder irreparabler Beschädigung (z.B. Brandlöcher, Schnitte, Öl-Unfälle) in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
§ 6 Haftung (durch GreenMat)
GreenMat haftet nur für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für "Restschmutz" nach der Wäsche bei kundeneigenen Matten (siehe § 2.3) wird keine Haftung übernommen.
§ 7 Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO zur Vertragserfüllung. Weitere Infos unter Datenschutzerklärung.
§ 8 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Nürnberg. Es gilt deutsches Recht.