Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 28. November 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen GreenMat (Inh. Oleg Ielizariev, nachfolgend "GreenMat") und seinen Vertragspartnern (Kunden).
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsort
(1) Mietservice: GreenMat stellt dem Kunden professionelle Schmutzfangmatten mietweise zur Verfügung und tauscht diese im vereinbarten Rhythmus gegen gereinigte Matten aus. Jede Matte ist mit einer eindeutigen Seriennummer versehen.
(2) Abweichender Leistungsort (Sponsoring/Filialen): Der Vertragspartner kann bestimmen, dass die Leistung an einem anderen Ort (z.B. Filiale oder gesponserte soziale Einrichtung) erbracht wird. In diesem Fall bleibt der Vertragspartner (Unterzeichner) der alleinige Schuldner der Vergütung und Ansprechpartner für GreenMat.
(3) Reinigungsservice: GreenMat reinigt kundeneigene Matten von haushalts- und betriebsüblichen Verschmutzungen. Eine Garantie auf vollständige Entfernung von alten, tiefsitzenden Verfärbungen oder bereits bestehenden Schäden wird nicht übernommen.
§ 2a Sonderleistungen (Notfall-Service)
(1) Auf Wunsch des Kunden kann ein zusätzlicher Austausch der Matten außerhalb des vereinbarten Service-Intervalls erfolgen (nachfolgend "Notfall-Service").
(2) Der erste Notfall-Service innerhalb eines Vertragsjahres ist für den Kunden kostenlos.
(3) Für jeden weiteren Notfall-Service innerhalb desselben Vertragsjahres wird eine Anfahrtspauschale von 25,00 € netto berechnet.
§ 3 Vertragslaufzeit, Testphasen & Kündigung
(1) Paket "Flexibel": Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt werden.
(2) Paket "Business": Der Vertrag hat eine feste Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Seite mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
(3) Testphasen: Wird im Vertrag eine kostenlose Testphase (z.B. 7 Tage) vereinbart, kann der Vertrag innerhalb dieser Zeit jederzeit fristlos beendet werden. Erfolgt keine Kündigung, geht das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Testphase automatisch in das vereinbarte kostenpflichtige Paket über.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 3a Sonderregelungen (Betriebsurlaub, Servicepause, Umzug)
(1) Betriebsurlaub (GreenMat): GreenMat behält sich das Recht vor, einen geplanten Betriebsurlaub von bis zu drei (3) Wochen pro Kalenderjahr durchzuführen (Ankündigung min. 4 Wochen vorab). Während des Betriebsurlaubs pausiert der physische Mattentausch. Die vertraglich vereinbarte Gebühr läuft weiter. Als Ausgleich erhält der Kunde pro ausgefallener Woche eine Gutschrift von 20 TreuePunkten.
(2) Servicepause (Kunde): Der Kunde kann den Service für einen Zeitraum von 2 bis 8 Wochen pro Jahr pausieren (z.B. Urlaub). Die Gebühr läuft weiter. Als Kompensation erhält der Kunde pro pausierter Woche eine Gutschrift von 10 TreuePunkten.
(3) Umzug des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, einen Adresswechsel umgehend mitzuteilen.
a) Innerhalb des Servicegebiets (Nürnberg): Vertrag läuft weiter. Einmalige Logistik-Pauschale: 15,00 € netto.
b) Außerhalb des Servicegebiets: Sonderkündigungsrecht zum Ende des Umzugsmonats.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen & Umsatzsteuer
(1) Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus, ausschließlich per SEPA-Lastschrift (via GoCardless).
(2) Umsatzsteuer: Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird derzeit keine Umsatzsteuer berechnet. Alle Preise sind Nettopreise. Sollte GreenMat zur Regelbesteuerung übergehen, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich berechnet.
(3) Bonus im "Business"-Paket: Bei Wahl des Pakets "Business" (4-Wochen-Intervall) erhält der Kunde den 13. Service-Zyklus pro Jahr kostenlos (Treue-Bonus).
§ 5 Pflichten des Kunden, Gefahrtragung und Schadensersatz
(1) Zugang & Feiertage: Der Kunde muss sicherstellen, dass die Matte zum Servicetermin zugänglich ist. Fällt ein regulärer Servicetermin auf einen gesetzlichen Feiertag in Bayern, wird der Service automatisch und ohne zusätzliche Kosten auf den nächstmöglichen Werktag verschoben.
(2) Gefahrübergang & Haftung: Der Vertragspartner haftet für den Verlust oder die Beschädigung der Matten ab Übergabe. Dies gilt auch, wenn die Matten an einem abweichenden Leistungsort (z.B. bei einer gesponserten Person oder Filiale) liegen. Der Vertragspartner bleibt in jedem Fall der Haftungsschuldner gegenüber GreenMat.
(3) Schadensersatz: Bei Verlust, Diebstahl oder irreparabler Beschädigung (z.B. Brandflecken, Schnitte) ist der Kunde zum Ersatz des aktuellen Wiederbeschaffungswertes verpflichtet. GreenMat empfiehlt, den Versicherungsschutz (Betriebshaftpflicht/Hausrat) zu prüfen.
§ 6 Haftung (durch GreenMat)
GreenMat haftet für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von GreenMat verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Trotz rutschhemmender Rückseite der Matten obliegt dem Kunden eine eigene Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Rutschgefahr bei Nässe.
§ 7 Datenschutz
GreenMat verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Bei Sponsoring-Verträgen verpflichtet sich GreenMat, die Daten der Empfänger vertraulich zu behandeln. Die Datenschutzerklärung ist unter greenmat-service.de/datenschutz.html einsehbar.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Nürnberg.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.